GRABDENKMALE

Der alte katholische Friedhof Neumünster und der jüdische Friedhof Ottweiler entstanden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Abstand von weniger als zehn Jahren. 

Der katholische Friedhof Neumünster wurde im Zuge der Kommunalisierung des Friedhofwesens in Ottweiler stillgelegt. Auf ihm erfolgen keine Bestattungen mehr. Gleichwohl blieb der Charakter als Friedhof erhalten, denn er wurde bei der Stilllegung nicht zugleich entwidmet. Aufgrund der Einzigartigkeit des Friedhofs mit dem während der Zeit des Nationalsozialismus errichteten Gräberkreuzweg und anderen schützenswerten Elementen leitet das Landesdenkmalamt des Saarlandes im Jahr 2025 das Denkmalschutzverfahren ein. Im Juli 2026 wurde der Friedhof in die Saarländische Denkmalliste eingetragen:

» Friedhofstraße, Flur 13, Flurstück 184/3, kath. Friedhof Neumünster, 1835, erweitert 1869, 1893 und ab 1929 (Einzeldenkmal) «

Ein jüdischer Friedhof kann nicht stillgelegt werden. Im »Haus des ewigen Lebens«, wie die Juden ihren Begräbnisplatz nennen, bleiben alle Grabstätten auf ewig erhalten. Er wurde bereits vor vielen Jahren unter Denkmalschutz gestellt. In der Saarländischen Denkmalliste lautet sein Eintrag:

» Maria-Juchacz-Ring, Jüdischer Friedhof, 1842 (Einzeldenkmal) «

Erfahren Sie mehr über die Geschichte der beiden Friedhöfe:

Hier gelangen sie zum alten katholischen Friedhof und hier zum jüdischen Friedhof.